Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Ob sich Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet befindet und zur Einsicht der rechtskräftigen Bebauungspläne gelangen Sie mittels dieses Links: https://bauleitplan.bayern/184138
Über diesen Link gelangen Sie auf einen Übersichtsplan. Durch Auswählen der jeweiligen Nummer des Bebauungsplanes gelangen Sie zur Auswahlmöglichkeiten der verschiedenen vorhandenen Unterlagen wie beispielsweise Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründungen, usw.
Sollte ein Bebauungsplan oder Angaben fehlen oder Sie weitere Fragen zu den Bebauungsplänen haben, melden Sie sich gerne in der Bauverwaltung bei den Ansprechpartnern, die Sie hier finden können. Die Sammlung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan der Gemeinde Planegg sein. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass
- für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
- neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Freiflächengestaltungssatzung, Erhaltungssatzungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr,
- einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
- einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.
In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.
Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch unsere Bauverwaltung. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur der Originalplan die gültige Rechtslage wiedergibt.
Dies ist insbesondere wie folgt begründet:
- Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.
- Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
- Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht im Bauamt Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, 1. Stock, während der Dienststunden bzw. nach Terminvereinbarung bereit gehalten.
Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bebauungspläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst.